Geschrieben am 1. Mai 2023

Tag der Arbeit

Am 01.05.2023 erinnern wir euch daran: Menschen mit HIV können jeden Beruf ausüben, denn im (Arbeits)Alltag ist es nicht übertragbar. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen zur Einstellung keine HIV-Tests oder Nachfragen diesbezüglich verlangt werden. Ebenso sind HIV-positive Arbeitnehmer:innen nicht dazu verpflichtet, von ihrer Infektion zu erzählen. Obwohl ein offener Umgang entlastend sein kann, liegt die Entscheidung dazu allein bei der Person. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen vor Diskriminierung, auch im Bereich der Arbeit.

Ein aktuelles Beispiel dafür, dass Dinge in Bewegung sind und bleiben, ist der Beamtenerlass vom 23.03.2023. Hier wird festgelegt, dass bei einer bevorstehenden Verbeamtung nicht mehr auf HIV getestet werden darf – ebenso schließt eine bekannte HIV-Infektion eine Verbeamtung nicht mehr per se aus. Es wird individuell entschieden, genauso wie bei allen Menschen, die eine chronische Erkrankung haben.

Solltest du Diskriminierungserfahrung gemacht haben, kannst du bei uns Unterstützung erhalten, gegen diese vorzugehen. Hier findest du Ansprechpartner:innen.